LEISTUNGEN · IMMOBILIENBEWERTUNG MÜNSTERLAND
Von der Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB bis zum bankfesten Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG – als HypZert-zertifizierter Sachverständiger erstelle ich für jeden Anlass das methodisch richtige Gutachten. Für Eigentümer, Erben, Gerichte und Banken im Münsterland.
Meine Leistungen
Alle Gutachten erstelle ich nach der Immobilienwertermittlungsverordnung und den anerkannten Wertermittlungsverfahren – Vergleichswert, Ertragswert, Sachwert.
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Der Verkehrswert nach § 194 BauGB ist der rechtlich anerkannte Maßstab für den Wert einer Immobilie – ermittelt nach ImmoWertV, gerichtsverwertbar und finanzamtstauglich. Ich erstelle dieses Vollgutachten für Erbschaften, Scheidungen, Grundstücksverkäufe und Gerichtsverfahren im gesamten Münsterland.
§ 194 BauGB
02
Das Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG und BelWertV ist Voraussetzung für die Immobilienfinanzierung über Banken und Bausparkassen – ohne anerkanntes Gutachten keine Kreditentscheidung. Als HypZert-zertifizierter Sachverständiger erfülle ich alle gesetzlichen Anforderungen, die von deutschen Kreditinstituten vorgeschrieben werden.
§ 16 PfandBG
03
Nicht jede Situation erfordert ein aufwendiges Vollgutachten: Für eine erste fundierte Orientierung vor dem Kauf, Verkauf oder einer Erbauseinandersetzung biete ich eine kompakte Wertindikation an – methodisch sauber, deutlich schneller und kostengünstiger als ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB.
Schnell & günstig
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Wohnrechte, Nießbrauch und Erbbaurecht mindern den Immobilienwert – aber um wie viel? Ich ermittle den konkreten wertmindernden Einfluss dieser Grundbuchrechte nach anerkannten versicherungsmathematischen Methoden, sodass der Wert Ihrer Immobilie korrekt und nachvollziehbar ausgewiesen wird.
Grundbuch
Wann brauche ich ein Gutachten?
Je nach Anlass gelten unterschiedliche rechtliche Anforderungen an das Gutachten. Ich ermittle, welches Gutachtenformat für Ihre Situation methodisch und rechtlich korrekt ist – und erkläre Ihnen das im kostenlosen Erstgespräch.
Bei Zwangsversteigerungen wird der Verkehrswert vom Gericht festgesetzt – entweder durch einen gerichtlich bestellten oder einen begleitenden Sachverständigen. Ich übernehme beide Rollen und kenne die besonderen Anforderungen der Gerichte im Münsterland.
Nicht sicher, welches Gutachten für Ihren Anlass das richtige ist? Das ist normal – ich erkläre Ihnen im kostenlosen Erstgespräch den Unterschied und nenne Ihnen einen konkreten Festpreis. Ohne Fachjargon, ohne Verpflichtung.
Andreas Mörsheim bewertet Ihre Immobilie in Havixbeck, Münster und dem Münsterland – HypZert-zertifiziert nach DIN ISO/IEC 17024, sachkundig und auf Augenhöhe.
+49 (0) 2507 9877785
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Am Habichtsbach 45, 48329 Havixbeck
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